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Corona-Hilfen für gemeinnützige Sozialunternehmen
Es gibt finanzielle Hilfen für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und sonstige gemeinnützige Sozialunternehmen mit Sitz in Hessen. Die Unternehmen können die Mittel aus dem entsprechenden Programm der Bundesregierung beantragen.
„Viele der Einrichtungen mussten wegen der notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie teilweise oder vollständig schließen. Mit dem Teil-habe-Fonds tragen wir dazu bei, dass diese wichtigen Angebote erhalten bleiben“, so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
AntragsverfahrenDie genannten Einrichtungen können die Hilfen ab 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen Integrationsamt, in Kassel beantragen. Insgesamt stehen 8,41 Millionen Euro für Hessen bereit.
Die Bundesmittel sollen die Liquidität der betroffenen Unternehmen sichern, wenn deren fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten in den Monaten September 2020 bis März 2021 zu decken.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen Integrationsamt
Dort stehen auch die Antragsunterlagen demnächst zum Download bereit.
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