Der Landesbeauftragte berät die Hessische Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen. Darüber hinaus bietet er fachliche und vermittelnde Unterstützung für die Schwerbehindertenvertretungen in der Landesverwaltung, ist Ansprechpartner für den Landesbehindertenrat, die Sozialverbände, Selbsthilfegruppen und alle behinderten Menschen in Hessen. Er ist Ansprechpartner für Ratsuchende und wird vermittelnd tätig bei berechtigten Eingaben Betroffener.
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für behinderte MenschenLinks
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sollen in unserer Gesellschaft nicht benachteiligt werden. Sie haben Anspruch auf die gleichen Hilfen und Sozialleistungen wie alle Bürgerinnen und Bürger. Das ist im Grundgesetz festgelegt. Mit der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren", die auf Ausbildung, Beschäftigung und betriebliche Prävention zielt, soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen vorangetrieben werden.
Bundesministerium für Arbeit und SozialesLandeswohlfahrtsverband Hessen
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden.Er ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und damit zuständig für die Unterstützung und Förderung von behinderten und kranken Menschen in sozialer und materieller Not, vor allem in voll- und teilstationären Einrichtungen. Außerdem ist er unter vielem anderen überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge und Integrationsamt für schwerbehinderte Menschen im Beruf.
Landeswohlfahrtsverband HessenHessisches Behindertengleichstellungsgesetz
Hessen ist mit dem am 21.12.2004 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz einen weiteren großen Schritt bei der Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen gegangen. Besonderheiten des Gesetzes, das für alle Behörden des Landes Hessen gilt, sind: Das allgemeine Benachteiligungsverbot, die Barrierefreiheit, das Bereitstellen von Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren, insbesondere auch Gebärdensprachdolmetscher sowie die Verpflichtung, Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen.
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Ansprechpartner
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Frau Liane Grewers
barrierefrei-modell@sozialnetz.de
