Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2012

Zum 1. Januar 2012

Symbolfoto Geld

Steuerliche Neuregelungen

Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Änderungen gebracht.

Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1 000 Euro beispielsweise macht für eine halbe Million Arbeitnehmer zusätzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich. Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.

Nähere Erläuterungen zu diesen und weiteren Änderungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

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